"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. "
(Achtes Buch Sozialgesetzbuch,Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 1)
In unseren Augen ist jedes Kind einzigartig und unverwechselbar. Es unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit, sein Temperament, seine individuellen Stärken und sein persönliches Entwicklungstempo von anderen Kindern. Schon von Geburt an sind Kinder aktive Gestalter ihrer eigenen Bildung und Entwicklung. Deshalb bieten wir im Rahmen unserer Hortbetreuung eine Vielzahl an Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten an, die die individuellen Bedürfnisse und Interessen jedes Kindes berücksichtigen.