Aktuelles
Wichtige Informationen im Überblick
zum 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Das neue Gesetz sieht vor, dass für Kinder, die unsere Schulkindbetreuung besuchen, bis zum 31. Juli 2021 ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität nachgewiesen werden muss.
Kinder im Präsenzunterricht dürfen unsere Schülerhorte ab kommenden Montag, 22.02.2021 wieder regulär im Rahmen der Pandemiebedingungen besuchen.
Ergänzend findet weiterhin eine Notbetreuung für die Kinder statt, die nicht im Präsenzunterricht sind.