Gebühren im April
Die Gebühren für Betreuung und Mittagessen für den Monat April werden zunächst nicht eingezogen.
Bitte beachten Sie, dass für diejenigen Kinder, die im April im Hort betreut werden, die Gebühren für Betreuung bzw. Mittagessen dennoch anfallen.
Ausgehend von den weiteren Entwicklungen im April wird nach Ablauf des Monats wird entschieden, wie die Abrechnung hier konkret erfolgen wird.